Auf dieser Seite werden Leitfäden zu den folgenden Themen zur Verfügung gestellt:
Wahlpflichtfächer
Ablauf
Um eine Lehrveranstaltung (LV), benotet oder unbenotet, für den Wahlpflichtbereich anrechnen zu lassen, muss sie individuell anerkannt werden. Es gibt und soll keine feste Liste an Wahlpflichtfächern geben, die statisch im elektronischen Prüfungssystem hinterlegt sind. Daher gilt es das folgende Vorgehen zu beachten:
1.) Wahl einer LV, bzw., mehrerer LVen für den Wahlpflichtbereich.
2.) Eine formlose Liste einer einzelnen LV oder mehrerer LVen wird vom Beauftragten des Prüfungsausschusses geprüft und unterschrieben. Das ist am GPI Prof. Bohlen.
3.) Mit der gegengezeichneten Liste erhält man im Studienbüro für jede LV einen "blauen Zettel".
4.) Dieser Zettel wird jeweils dem Prüfer des Wahlpflichtfaches übergeben.
5.) Nach erfolgreichem Bestehen der Erfolgskontrolle zur LV wird der blaue Zettel als Leistungsanerkennung vom Prüfer zurück ans Studienbüro geschickt, wo die Leistung ins elektronische Prüfungssystem eingepflegt wird.
Bisher genehmigte Wahlpflichtfächer
Im Folgenden sind Wahlpflichtfächer aufgelistet, die bereits genehmigt wurden. Diese Aufstellung sei als unvollständige Sammlung von Empfehlungen zu verstehen. Noch nicht aufgeführte Lehrveranstaltungen werden nach positiver Rücksprache (siehe oben) aufgenommen.
Wahlpflichtfächer, die bereits genehmigt wurden:
- Geological Hazards and Risks, benotet, 6 CPs
- Simulation seismischer Wellen, benotet, 6 CPs
- Practical Aspects of Seismic Data Acquisition and Processing, benotet, 2 CPs
- Geodynamik Teil 1, unbenotet, 2 CPs
- Rezente Geodynamik, unbenotet, 4 CPs
Wissenschaftliche Seminare
Begleitend zu Ihrem Studium besuchen die Studierenden Seminare und Kolloquien aus dem Angebot der Geophysik, Geowissenschaften und Physik (Geophysikalisches Institutsseminar, Geowissenschaftliches Kolloquium, Physikalisches Kolloquium). Dabei verschaffen sich die Studenten einen Überblick über aktuelle Forschungsthemen der Geophysik, Geowissenschaften und der Physik. Sie lernen Fachvorträge zu Spezialthemen zu hören, die nicht ihrem Spezialisierungsgebiet angehören und durch geeignete Fragen an den Vortragenenden ihre Kenntnisse zu erweitern, Missverständnisse auszuräumen und den kritischen, wissenschaftlichen Austausch zu pflegen. Den Studierenden wird empfohlen, sich in Kleingruppen im Anschluss an die Vorträge zu treffen und den Inhalt der Vorträge zu diskutieren. Der Besuch von mindestens 12 Vorträgen muss als Erfolgskontrolle nachgewiesen werden.
Erfolgskontrolle
1.) Der Student/die Studentin besucht mindestens 12 Vorträge wahlweise aus einem der folgenden Seminare:
- Geophysikalisches Institutsseminar
- Physikalisches Kolloquium
Dabei besteht für jeden Vortrag einzeln die Wahlmöglichkeit zwischen einem der genannten Seminare
2.) Zu jedem besuchten Vortrag füllt der Student/die Studentin einen Seminarbericht aus. Dies geschieht sinnvollerweise während der Vortrags, wobei die Kurzzusammenfassung im Anschluss an den Vortrag ausgefüllt werden muss.
3.) Sobald 12 Seminarberichte vorhanden sind, füllt der Student/die Studentin eine Liste der Seminarberichte aus.
4.) Die Liste der Seminarberichte wird zusammen mit allen darin aufgeführten Seminarberichten dem für die Lehrveranstaltung verantwortlichen Dozenten/der Dozentin vorgelegt. Der Dozent/die Dozentin darf Fragen zum Inhalt der Seminarberichte stellen. Die Antworten des Studenten/der Studentin müssen erkennen lassen, dass er/sie das Seminar tatsächlich besucht hat.
5.) Die Liste der Seminarberichte wird vom Dozenten/von der Dozentin unterzeichnet und als Prüfungsprotokoll zu den Akten genommen. Die Seminarberichte werden dem Studenten/der Studentin wieder ausgehändigt.
3. und 4. Fachsemester
Vorbemerkungen:
Grundlage für diesen Leitfaden sind die "Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Geophysik" vom 10. März 2008, sowie die "Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Geophysik" vom 21. April 2011.
Dem Modul Masterarbeit gehen das Modul Spezialisierungsphase und das Modul Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten im Umfang von insgesamt 6 Monaten unmittelbar voraus (§11[2]). Die Anmeldung zum Modul Spezialisierungsphase hat drei Monate nach Ablegung der letzten Fachprüfung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5 zu erfolgen (§11[2]). Das dritte und vierte Fachsemester des Masterstudiengangs bilden damit eine eng verknüpfte Einheit. Die Studenten sollen sich zum Zeitpunkt des Wechsels vom zweiten ins dritte Fachsemester um ein Thema für eine Masterarbeit bemühen. Dieses Thema wird bei Beginn der Spezialisierungsphase festgelegt. Die Masterarbeit soll zeigen, dass der Student in der Lage ist, ein Problem aus seinem Fach selbstständig und in begrenzter Zeit nach wissenschaftlichen Methoden, die dem Stand der Forschung entsprechen, zu bearbeiten (§11[4]). Das erfordert in der Regel eine gründliche Einarbeitung in das Spezialgebiet der Masterarbeit und das Erlernen spezifischer, wissenschaftlicher Arbeitswerkzeuge und Methoden. Da die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit lediglich sechs Monate beträgt (§11[4]), werden die Module "Spezialisierungsphase" und "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" im dritten Fachsemester genutzt, um sich in das Spezialgebiet der Masterarbeit einzuarbeiten. So ist zu Beginn des vierten Fachsemesters ein "fliegender Start" in die eigentliche Masterarbeit möglich. Insgesamt stehen damit genau 12 Monate für Arbeiten im Spezialgebiet des Themas der Masterarbeit zur Vefügung (Abgabe der Masterarbeit erfolgt 12 Monate nach Prüfungsanmeldung zur Spezialisierungsphase).
Ablauf:
1.) Vor Beginn der Spezialisierungsphase sucht sich der Student ein Thema für eine Masterarbeit. Dazu spricht er mit den Leitern der Forschungsbereiche am Geophysikalischen Institut und/oder besucht die Seminare der Forschungsbereiche.
2.) Sobald das Thema der Masterarbeit vereinbart ist (dies hat spätestens drei Monate nach Ablegung der letzten Fachprüfung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5 zu erfolgen), meldet sich der Student online zu den Prüfungen in den Modulen "Spezialisierungsphase" und "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" an.
3.) Die Bestätigung der Prüfungsanmeldung legt der Student im Prüfungssekretariat der Fakultät Physik vor. Dort wird ihm ein Anmeldeformular für das Thema der Masterarbeit ausgehändigt in dem das Anmeldedatum zur Prüfung im Modul "Spezialisierungsphase" und das Abgabedatum der Masterarbeit, das sich daraus ergibt, festgehalten werden.
4.) Das Anmeldeformular wird vom Studenten dem Betreuer der Masterarbeit übergeben. Dieser trägt das Thema der Masterarbeit, sowie die Namen der Gutachter ein. Der Hauptgutachter unterzeichnet das Formular und sendet es an das Prüfungssekretariat zurück.
5.) Der Student kann das Thema der Masterarbeit nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate nach Beginn der Spezialisierungsphase zurückgeben (§11[7]). Macht er davon Gebrauch, so teilt er dies dem Betreuer und den Gutachtern mit. Der Hauptgutachter informiert das Studiensekretariat und meldet den Studenten von der Prüfung zur "Spezialisierungsphase" wieder ab. Der Student beginnt erneut bei Punkt 1.

